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   BAG, 22.09.2021 - 7 ABR 23/20   

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https://dejure.org/2021,38255
BAG, 22.09.2021 - 7 ABR 23/20 (https://dejure.org/2021,38255)
BAG, Entscheidung vom 22.09.2021 - 7 ABR 23/20 (https://dejure.org/2021,38255)
BAG, Entscheidung vom 22. September 2021 - 7 ABR 23/20 (https://dejure.org/2021,38255)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Beteiligung der Hauptschwerbehindertenvertretung - Globalantrag

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 178 Abs 2 S 1 SGB 9 2018, § 79 Abs 3 PersVG SN, § 79 Abs 4 PersVG SN, § 80 Abs 2 PersVG SN, § 81 Abs 2 PersVG SN
    Beteiligung der Hauptschwerbehindertenvertretung - Globalantrag

  • IWW

    § 180 Abs. 7 Satz 1 SGB IX, ... § 180 SGB IX, § 180 Abs. 6 Satz 3 SGB IX, § 178 Abs. 1 SGB IX, § 178 Abs. 2 SGB IX, § 180 Abs. 6 SGB IX, § 178 SGB IX, § 180 Abs. 6 Satz 4 SGB IX, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 322 Abs. 1 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 180 Abs. 6 Satz 3 Halbs. 2 SGB IX, § 180 Abs. 6 Satz 2 SGB IX, § 180 Abs. 6 Satz 3 Halbs. 1 SGB IX, § 180 Abs. 7 SGB IX, § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX, § 180 Abs. 6 Satz 1 SGB IX

  • Wolters Kluwer

    Feststellungsinteresse bei Streit über Mitbestimmungsrechte; Unbegründetheit eines Globalantrags im Beschlussverfahren; Beteiligungsrecht der Hauptschwerbehindertenvertretung bei "persönlicher Betroffenheit" des schwerbehinderten Menschen

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Beteiligung der Hauptschwerbehindertenvertretung - Globalantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beteiligung der Hauptschwerbehindertenvertretung; Globalantrag

  • rechtsportal.de

    Beteiligung der Hauptschwerbehindertenvertretung; Globalantrag

  • datenbank.nwb.de

    Beteiligung der Hauptschwerbehindertenvertretung - Globalantrag

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streit um die Beteiligung der Hauptschwerbehindertenvertretung bei der Sächsischen Polizei

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Beteiligungsrechte einer Hauptschwerbehindertenvertretung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 36/09

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrVG bei

    Auszug aus BAG, 22.09.2021 - 7 ABR 23/20
    Etwas anderes gilt nur, wenn sich der Antrag auf voneinander zu trennende und gegeneinander klar abgrenzbare Sachverhalte bezieht und der begründete Teil schon dem Antrag selbst als Teilziel des Verfahrens zu entnehmen ist (vgl. BAG 27. Juli 2021 - 9 AZR 448/20 - Rn. 20; 27. Oktober 2010 - 7 ABR 36/09 - Rn. 35 jew. mwN) .

    Sofern sich dem Begehren des Antragstellers nicht zuverlässig entnehmen lässt, dass dieser - hilfsweise - ein genau bestimmtes Teilziel verfolgt, darf das Gericht auch nicht dahin erkennen, dass der geltend gemachte Anspruch unter einschränkenden Voraussetzungen gegeben ist (BAG 27. Oktober 2010 - 7 ABR 36/09 - Rn. 35; 6. Dezember 1994 - 1 ABR 30/94 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 78, 379) .

  • BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 71/12

    Schwerbehindertenvertretung - Zuständigkeit - Jobcenter

    Auszug aus BAG, 22.09.2021 - 7 ABR 23/20
    Dies ist einer gesonderten Feststellung zugänglich (BAG 16. September 2020 - 7 ABR 2/20 - Rn. 20 ; 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16  - Rn. 23; 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 - Rn. 16, BAGE 149, 277) .

    Diese Grundsätze gelten entsprechend für die Geltendmachung von Beteiligungsrechten der Schwerbehindertenvertretung (BAG 24. Februar 2021 - 7 ABR 9/20 - Rn. 24; 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 - Rn. 18, BAGE 149, 277) .

  • BAG, 20.06.2018 - 7 ABR 39/16

    Schwerbehindertenvertretung - Jobcenter - Anhörung

    Auszug aus BAG, 22.09.2021 - 7 ABR 23/20
    Dies ist einer gesonderten Feststellung zugänglich (BAG 16. September 2020 - 7 ABR 2/20 - Rn. 20 ; 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16  - Rn. 23; 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 - Rn. 16, BAGE 149, 277) .

    Zu beteiligen ist jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer Rechtsstellung unmittelbar betroffen ist (BAG 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16 - Rn. 27) .

  • BAG, 24.08.2016 - 7 ABR 2/15

    Betriebsverfassung - Leiharbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 22.09.2021 - 7 ABR 23/20
    Das ist erforderlich um zu klären, worüber das Gericht entscheidet und wie der objektive Umfang der Rechtskraft einer Sachentscheidung iSv. § 322 Abs. 1 ZPO ist (BAG 24. August 2016 - 7 ABR 2/15 - Rn. 12 mwN) .

    Dass von ihm möglicherweise Fallgestaltungen erfasst werden, bei denen das geltend gemachte Beteiligungsrecht im Stufenverfahren nicht besteht, führt nicht zur fehlenden Bestimmtheit, sondern zur Unbegründetheit des Antrags (vgl. BAG 24. August 2016 - 7 ABR 2/15 - Rn. 13; zum Globalantrag siehe auch BAG 18. Mai 2016 - 7 ABR 41/14 - Rn. 25) .

  • BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 38/07

    Mitbestimmung bei Abteilungswechsel

    Auszug aus BAG, 22.09.2021 - 7 ABR 23/20
    (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Mitbestimmung nach dem BetrVG können das Bestehen, der Inhalt und der Umfang eines Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats von den Betriebsparteien unabhängig von einem konkreten Konfliktfall einer gerichtlichen Klärung zugeführt werden, wenn die Betriebsparteien insoweit unterschiedlicher Auffassung sind und die Maßnahme im Betrieb häufiger auftritt und sich auch in Zukunft jederzeit wiederholen kann (BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 38/07 - Rn. 17) .
  • BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 559/14

    Ausschlussfrist im Insolvenzplan - § 113 Satz 3 InsO

    Auszug aus BAG, 22.09.2021 - 7 ABR 23/20
    Der Antrag bedarf allerdings der Auslegung (vgl. zur Antragsauslegung BAG 26. Februar 2020 - 7 ABR 20/18 - Rn. 16; 19. November 2015 - 6 AZR 559/14 - Rn. 16, BAGE 153, 271; 15. Mai 2012 - 3 AZR 469/11 - Rn. 26 mwN) .
  • BAG, 14.03.2012 - 7 ABR 67/10

    Mitbestimmung der Schwerbehindertenvertretung bei Abschluss eines

    Auszug aus BAG, 22.09.2021 - 7 ABR 23/20
    Wenn bereits das Bestehen des Beteiligungsrechts als solches streitig ist und über dessen ggfs. zu beachtende Ausgestaltung (noch) kein Streit besteht, kann dieses zum Gegenstand eines Feststellungsantrags gemacht werden, ohne dass die Modifikationen bereits im Einzelnen beschrieben werden müssten (BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 80/16 - Rn. 17; 14. März 2012 - 7 ABR 67/10 - Rn. 16) .
  • BAG, 27.07.2021 - 9 AZR 448/20

    Anspruch eines schwerbehinderten Arbeitnehmers auf Freistellung von als

    Auszug aus BAG, 22.09.2021 - 7 ABR 23/20
    Etwas anderes gilt nur, wenn sich der Antrag auf voneinander zu trennende und gegeneinander klar abgrenzbare Sachverhalte bezieht und der begründete Teil schon dem Antrag selbst als Teilziel des Verfahrens zu entnehmen ist (vgl. BAG 27. Juli 2021 - 9 AZR 448/20 - Rn. 20; 27. Oktober 2010 - 7 ABR 36/09 - Rn. 35 jew. mwN) .
  • BAG, 16.09.2020 - 7 ABR 2/20

    Schwerbehindertenvertretung - Jobcenter - Umfang der Unterrichtungs- und

    Auszug aus BAG, 22.09.2021 - 7 ABR 23/20
    Dies ist einer gesonderten Feststellung zugänglich (BAG 16. September 2020 - 7 ABR 2/20 - Rn. 20 ; 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16  - Rn. 23; 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 - Rn. 16, BAGE 149, 277) .
  • BAG, 19.12.2018 - 7 ABR 80/16

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Bundesagentur für Arbeit -

    Auszug aus BAG, 22.09.2021 - 7 ABR 23/20
    Wenn bereits das Bestehen des Beteiligungsrechts als solches streitig ist und über dessen ggfs. zu beachtende Ausgestaltung (noch) kein Streit besteht, kann dieses zum Gegenstand eines Feststellungsantrags gemacht werden, ohne dass die Modifikationen bereits im Einzelnen beschrieben werden müssten (BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 80/16 - Rn. 17; 14. März 2012 - 7 ABR 67/10 - Rn. 16) .
  • BAG, 24.02.2021 - 7 ABR 9/20

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Leistungsbeurteilung nach ERA-TV

  • BAG, 26.02.2020 - 7 ABR 20/18

    Gemeinschaftsbetrieb - Tendenzschutz - Wirtschaftsausschuss

  • BAG, 19.11.2019 - 1 ABR 2/18

    Zulässigkeit von Feststellungsanträgen

  • BAG, 18.05.2016 - 7 ABR 41/14

    Beschlussverfahren - Antragsauslegung - Bestimmtheitsgebot - feststellungsfähiges

  • BAG, 06.12.1994 - 1 ABR 30/94

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei mitbestimmungswidrigen Versetzungen

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 469/11

    Abschluss eines Versorgungsvertrages - Betriebliche Übung

  • LAG Sachsen, 23.06.2020 - 7 TaBV 23/18
  • LAG Düsseldorf, 28.09.2022 - 12 TaBV 10/22

    Überlassung von Kontaktdaten der Beschäftigten an die

    Sofern sich dem Begehren des Antragstellers nicht zuverlässig entnehmen lässt, dass dieser - hilfsweise - ein genau bestimmtes Teilziel verfolgt, darf das Gericht auch nicht dahin erkennen, dass der geltend gemachte Anspruch unter einschränkenden Voraussetzungen gegeben ist (BAG 22.09.2021 - 7 ABR 23/20, juris Rn. 27).
  • LAG Niedersachsen, 20.12.2023 - 4 Sa 913/22

    Bestenauslese; Globalantrag; sachgrundlose Befristung; Vorbeschäftigung;

    Sofern sich dem Begehren des Antragstellers nicht zuverlässig entnehmen lässt, dass dieser - hilfsweise - ein genau bestimmtes Teilziel verfolgt, darf das Gericht auch nicht dahin erkennen, dass der geltend gemachte Anspruch unter einschränkenden Voraussetzungen gegeben ist ( BAG 22. September 2021 - 7 ABR 23/20 - Rn. 27).
  • LAG Baden-Württemberg, 12.10.2022 - 4 TaBV 3/21

    Unterrichtungsanspruch - Betriebsrat - Fremdpersonaleinsatz

    Sofern sich dem Begehren des Antragstellers nicht zuverlässig entnehmen lässt, dass dieser - hilfsweise - ein genau bestimmtes Teilziel verfolgt, darf das Gericht auch nicht dahin erkennen, dass der geltend gemachte Anspruch unter einschränkenden Voraussetzungen gegeben ist (BAG 22. September 2021 - 7 ABR 23/20 -).
  • KAGH, 22.12.2023 - M 2/23
    21 Denn nach der ständigen Rechtsprechung des BAG kann ein Streit darüber, ob der Betriebsrat in einer bestimmten Angelegenheit ein Mitbestimmungsrecht hat, mit einem Feststellungsantrag zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden, wenn entweder ein Konflikt dieses Inhalts aktuell besteht oder aber aufgrund der betrieblichen Verhältnisse zumindest jederzeit entstehen kann (vgl. BAG vom 27.01.2004 - 1 ABR 5/03; BAG vom 22.09.2021 - 7 ABR 23/20).

    Das kann auch den Umfang des Mitbestimmungsrechts betreffen (BAG vom 22.09.2021 - 7 ABR 23/20).

    Der Streit um das Bestehen eines gesetzlichen Beteiligungsrechts betrifft den Inhalt eines Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien (vgl. BAG vom 22.09.2021 - 7 ABR 23/20 mit weiteren Nachweisen).

  • LAG Niedersachsen, 25.01.2024 - 6 TaBV 48/23

    Analoge Anwendung; Gesamtpersonalrat; Gesamtschwerbehindertenvertretung;

    Das ist erforderlich, um zu klären, worüber das Gericht entscheidet und wie der objektive Umfang der Rechtskraft einer Sachentscheidung im Sinne von § 322 Abs. 1 ZPO ist ( BAG, 22.09.2021 - 7 ABR 23/20 - Rn. 17).
  • LAG Hamburg, 22.04.2022 - 7 TaBV 8/21

    Unterrichtungsrecht Schwerbehindertenvertretung - Art und Weise der Unterrichtung

    Sofern sich dem Begehren des Antragstellers nicht zuverlässig entnehmen lässt, dass dieser - hilfsweise - ein genau bestimmtes Teilziel verfolgt, darf das Gericht auch nicht dahin erkennen, dass der geltend gemachte Anspruch unter einschränkenden Voraussetzungen gegeben ist (BAG, Beschluss vom 22. September 2021 - 7 ABR 23/20 -, Rn. 27, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.01.2024 - 8 TaBV 748/23
    Ist dies nicht der Fall, kann dem Antrag grundsätzlich nicht nur teilweise stattgegeben werden, da dann nicht weniger, sondern etwas Anderes zugesprochen würde als beantragt (Bundesarbeitsgericht [BAG] 22.09.2021 - 7 ABR 23/20, BeckRS 2021, 45683, Randnummer 27; Ahrendt, in: GK-ArbGG, Stand Dezember 2023, § 81 Randnummern 45 fortfolgende; Roloff, in: BeckOK Arbeitsrecht, Stand 01.12.2023, § 81 ArbGG Randnummern 3 fortfolgende).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2023 - 6 TaBVGa 2/22

    Einsichtnahme in Wahlakten zur Betriebsratswahl - Einstweilige Verfügung

    Etwas anderes gilt nur, wenn sich der Antrag auf voneinander zu trennende und gegeneinander klar abgrenzbare Sachverhalte bezieht und der begründete Teil schon dem Antrag selbst als Teilziel des Verfahrens zu entnehmen ist (vgl. BAG 22. September 2021 - 7 ABR 23/20 - Rn. 27; 27. Juli 2021 - 9 AZR 448/20 - Rn. 20; 27. Oktober 2010 - 7 ABR 36/09 - Rn. 35 jeweils mwN, zitiert nach juris).

    Sofern sich dem Begehren des Antragstellers nicht zuverlässig entnehmen lässt, dass dieser - hilfsweise - ein genau bestimmtes Teilziel verfolgt, darf das Gericht auch nicht dahin erkennen, dass der geltend gemachte Anspruch unter einschränkenden Voraussetzungen gegeben ist (BAG 22. September 2021 - 7 ABR 23/20 - Rn. 27; 27. Oktober 2010 - 7 ABR 36/09 - Rn. 35, aaO).

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